Anträge auf Erteilung für ein Brauchtumsfeuer müssen bis spätestens 20.04.2023 bei der Stadtverwaltung Pausa-Mühltroff gestellt werden. Das Formular finden Sie auf der nächsten Seite oder der Homepage der Stadt Pausa-Mühltroff. Zusätzlich liegen Diese im Rathaus zur Abholung bereit.
Die Anträge senden Sie an den im Adressfeld angegebenen Empfänger oder an ordnungsamt@stadt-pausa-muehltroff.de.
Für die Erlaubnis wird eine Gebühr i.H.v. 10 € erhoben. Diese erhalten Sie in Form eines Gebührenbescheides zusammen mit der Erlaubnis.
Für Brauchtumsfeuer, welche nicht in Form einer öffentlichen Veranstaltung durchgeführt werden gilt gemäß §6 Abs.1 Polizeiverordnung der Stadt Pausa-Mühltroff die Einhaltung der Nachtruhe ab 22:00 Uhr. Handelt es sich um eine öffentliche Veranstaltung, so ist diese dem Ordnungsamt der Stadt Pausa-Mühltroff anzuzeigen.
Falls das Brauchtumsfeuer nicht auf dem eigenen Grundstück abgebrannt wird, ist die schriftliche Zustimmung des Grundstückseigentümers erforderlich und muss dem Antrag beigefügt werden. Pächter von Grundstücken der Stadt Pausa-Mühltroff sind von der Zustimmungspflicht befreit.
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