Ergänzungssatzung „Flurstück 896b“, Ortsteil Mühltroff

Bekanntmachung

der Öffentlichkeitsbeteiligung – öffentliche Auslegung

des Entwurfes der Ergänzungssatzung „Flurstück 896b“, Ortsteil Mühltroff gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB, § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat Pausa-Mühltroff hat seiner öffentlichen Sitzung vom 27.03.2025 den Entwurf der Ergänzungssatzung „Flurstück 896b“, Ortsteil Mühltroff in der Fassung vom 13.03.2025, bestehend aus Planzeichnung mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, sowie die Begründung zum Satzungsentwurf gebilligt und zur Öffentlichkeitsbeteiligung bestimmt.

 

Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Flurstück 896b“, Ortsteil Mühltroff in der Fassung vom 13.03.2025 mit Begründung wird im Zeitraum

 

vom 14.04.2025 bis einschließlich 20.05.2025

 

auf der Internetseite der Stadt Pausa-Mühltroff https://www.stadt-pausamuehltroff.de/blog/tag/amtliche-bekanntmachungen/ und im Landesportal Sachsen https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/sachsen/startseite veröffentlicht und kann dort von Jedermann eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt im vorgenannten Zeitraum eine öffentliche Auslegung der genannten Unterlagen im Bauamt der Stadtverwaltung Pausa-Mühltroff, Neumarkt 1, 07952 Pausa-Mühltroff, während der folgenden Dienststunden:

 

Montag       7:00 – 12:00 und 12:30 – 16:00 Uhr

Dienstag     7:00 – 12:00 und 12:30 – 18:00 Uhr

Mittwoch     7:00 – 12:00 und 12:30 – 16:00 Uhr

Donnerstag 7:00 – 12:00 und 12:30 – 16:00 Uhr

Freitag        7:00 – 12:15 Uhr

sowie zusätzlich nach vorheriger Terminvereinbarung.

 

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf vorgebracht werden. Die Stellungnahmen sind elektronisch an bauamt@stadt-pausa-muehltroff.de und/oder info@nh-projekt.de zu übermitteln. Bei Bedarf können diese auch während der Sprechzeiten des Bauamtes zur Niederschrift vorgebracht oder per Post an die Stadtverwaltung Pausa-Mühltroff, Bauamt, Neumarkt 1, 07952 Pausa-Mühltroff gesendet werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß      § 4a Abs. 6 Satz 1 BauGB bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben können.

Die Ergänzungssatzung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass im vereinfachten Verfahren entsprechend § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 13 Abs. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar waren, abgesehen wird.

Entsprechend § 4 Abs. 2 BauGB werden von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, Stellungnahmen zum Entwurf eingeholt. Zugleich werden die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange schriftlich über die Veröffentlichung des Entwurfs in Kenntnis gesetzt.

Weitere Informationen können Sie der Bekanntmachung entnehmen.