Die Deutsche Post AG steht im Austausch mit der Bundesnetzagentur. Die Richtlinien für Zeitungen, die werbefinanziert sind, werden regelmäßig überprüft.
Generell verhält es sich so, dass der (potenzielle) Empfänger von unadressierten POSTAKTUELL-Sendungen ein Selbstbestimmungsrecht hat, die private Sphäre von unerwünschten Einflüssen freizuhalten. Soweit er dieses Selbstbestimmungsrecht ausüben will, wird dies üblicherweise durch einen Sperrvermerk am Briefkasten („Keine Werbung“) zum Ausdruck gebracht. Liegt ein solcher Sperrvermerk am Briefkasten vor, muss jederzeit damit gerechnet werden, dass der jeweilige Empfänger sich gegen den Einwurf von POSTAKTUELL-Sendungen zur Wehr setzt. Die Bundesnetzagentur hat die Deutsche Post aufgefordert, grundsätzlich einen Sperrvermerk zu beachten.
Daraus ergibt sich die Einhaltung der Verteil-Variante „an alle bewerbbaren Haushalte". Aus diesem Grunde werden ab Oktober die Haushalte mit einem Sperrvermerk am Briefkasten keinen Erdachsenkurier mehr erhalten.
Natürlich liegen im Rathaus genügend Exemplare aus und können mitgenommen werden.
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