Aufgrund der erhöhten Personal- und Betriebskosten unterschreiten die Elternbeiträge im Bereich der Kinderkrippe die als mindestens anzusetzenden 15% lt. Vorgabe. Die Beiträge der Kinderkrippe werden daher jährlich auf 15% der tatsächlichen Personal- und Betriebskosten des Vorjahreszeitraums angepasst. Die Elternbeiträge für Kindergarten und Hort werden nicht verändert.
Die Elternbeiträge für die Krippe ab 01.09.2024 werden wie folgt festgesetzt:
Für das 4. Kind entfällt der Elternbeitrag
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