Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Pausa-Mühltroff hat in seiner Sitzung am 21. März 2024 den Entwurf des Bebauungsplanes „Wallengrün - Ortsrand West“ gebilligt und zur Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie zur Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Ziel der Planung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung und begrenzten Erweiterung der vorhandenen Nutzungen im Westen des Ortsteiles Wallengrün. Die Lage des Plangebietes ist der Bekanntmachung angefügt.
Die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die auszulegenden Unterlagen des Entwurfes in Form des Bebauungsplanes „Wallengrün - Ortsrand West“ mit Begründung einschließlich der bereits aus Sicht der Stadt vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren zum Vorentwurf werden in der Zeit vom
17. Juni 2024 bis einschließlich zum 19. Juli 2024
über das Internet-Beteiligungsportal der Stadt Pausa-Mühltroff unter www.stadt-pausa-muehltroff.de unter der
Rubrik Infos / Amtliche Bekanntmachungen sowie das Beteiligungsportal des Freistaats Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de zugänglich gemacht. Die Unterlagen des Entwurfes des Bebauungsplanes können auch auf der Internetseite des Planungsbüros www.goel.de eingesehen werden.
Des Weiteren liegen die Entwurfsunterlagen im o. g. Zeitraum in den Räumen des Bauamtes der Stadt Pausa-Mühltroff (Rathaus, Zimmer 13, Neumarkt 1, 07952 Pausa-Mühltroff) wie folgt zu jedermanns Einsicht aus:
Montag, Mittwoch, Donnerstag: 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 12:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag: 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 12:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 07:00 Uhr bis 12:15 Uhr
Während der Auslegungsfrist können gem. § 3 Abs. 2 BauGB von jedermann Anregungen und Bedenken schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift bei der o.g. Stelle vorgebracht werden. Elektronische Stellungnahmen sind zu richten an: bauamt@stadt-pausa-muehltroff.de. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitzuteilen ist, sind die Angabe zum Namen und zur Anschrift des Verfassers erforderlich.
Weitere Informationen können Sie der Bekanntmachung entnehmen.
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