• Home
  • > Veröffentlichungen
  • > Bekanntmachung über das Recht der Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen

Bekanntmachung über das Recht der Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen

Bekanntmachung der Stadt Pausa-Mühltroff über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2023

Am 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl statt.

 

  • Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke der Stadt Pausa-Mühltroff wird in der Zeit von Montag, den 03. Februar 2025 bis Freitag, den 07. Februar 2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten

 

Montag        14:00 – 16:00 Uhr

Dienstag      09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch      geschlossen

Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr

Freitag         09:00 – 12:00 Uhr

 

im Rathaus der Stadt Pausa-Mühltroff, Einwohnermeldeamt (Zimmer 03) Neumarkt 1 in 07952 Pausa-Mühltroff für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten (barrierefrei erreichbar über Hintereingang).

 

 

  • Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 03. Februar 2025 bis 07. Februar 2025, spätestens am 07. Februar 2025 bis 12:00 Uhr, bei der Stadt Pausa-Mühltroff Einwohnermeldeamt (Zimmer 03), Neumarkt 1, 07952 Pausa-Mühltroff Einspruch einlegen.
  • Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 02. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigung.

 

Weitere Einzelheiten können Sie in der öffentlichen Bekanntmachung nachlesen.