Wer am 30.04. ein Brauchtumsfeuer abbrennen möchte, benötigt dafür die Erlaubnis der Stadt Pausa-Mühltroff (§ 14 Abs. 4 Polizeiverordnung der Stadt Pausa-Mühltroff).
Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis zum Abbrennen eines Brauchtumsfeuers müssen bis spätestens 15.04.2024 bei der Stadtverwaltung Pausa-Mühltroff gestellt werden. Das Formular finden Sie auf der Homepage der Stadt Pausa-Mühltroff. Zusätzlich liegen diese im Rathaus zur Abholung bereit. Die Anträge senden Sie an den im Adressfeld angegebenen Empfänger oder an ordnungsamt@stadt-pausa-muehltroff.de.
Für die Erlaubnis wird eine Gebühr i.H.v. 10 € erhoben. Die Kostenfestsetzung erhalten Sie zusammen mit der Erlaubnis.
Für Brauchtumsfeuer, welche nicht in Form einer öffentlichen Veranstaltung durchgeführt werden gilt, gemäß § 7 Abs.1 Polizeiverordnung der Stadt Pausa-Mühltroff, die Einhaltung der Nachtruhe ab 22:00 Uhr.
Handelt es sich um eine öffentliche Veranstaltung, so ist diese dem Ordnungsamt der Stadt Pausa-Mühltroff bis spätestens 02.04.2024 anzuzeigen (§ 15 Polizeiverordnung der Stadt Pausa-Mühltroff). Das entsprechende Formular finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage www.stadt-pausa-muehltroff.de/antraege-formulare/.
Falls das Brauchtumsfeuer nicht auf dem eigenen Grundstück abgebrannt wird, ist die schriftliche Zustimmung des Grundstückseigentümers erforderlich und muss dem Antrag beigefügt werden. Pächter von Grundstücken der Stadt Pausa-Mühltroff sind von der Zustimmungspflicht befreit.
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