Wer am 30.04. ein Brauchtumsfeuer abbrennen möchte, benötigt dafür die Erlaubnis der Stadt Pausa-Mühltroff (§ 14 Abs. 4 Polizeiverordnung der Stadt Pausa-Mühltroff).
Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis zum Abbrennen eines Brauchtumsfeuers müssen bis spätestens 15.04.2025 bei der Stadtverwaltung Pausa-Mühltroff gestellt werden. Das Formular finden Sie auf der Homepage der Stadt Pausa-Mühltroff. Zusätzlich liegen diese im Rathaus zur Abholung bereit. Die Anträge senden Sie an den im Adressfeld angegebenen Empfänger oder an ordnungsamt@stadt-pausa-muehltroff.de.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, die ausgefüllten Anträge an den folgenden Terminen persönlich im Ordnungsamt abzugeben:
Mittwoch, den 09.04.2025 von 08:00 bis 12:00 Uhr
Montag, den 14.04.2025 von 14:00 bis 18:00 Uhr
Für Brauchtumsfeuer, welche nicht in Form einer öffentlichen Veranstaltung durchgeführt werden gilt gemäß § 7 Abs.1 Polizeiverordnung der Stadt Pausa-Mühltroff die Einhaltung der Nachtruhe ab 22:00 Uhr.
Handelt es sich um eine öffentliche Veranstaltung, so ist diese dem Ordnungsamt der Stadt Pausa-Mühltroff bis spätestens 02.04.2025 anzuzeigen (§ 15 in der aktuell gültigen Fassung der Polizeiverordnung der Stadt Pausa-Mühltroff). Das entsprechende Formular finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage www.stadt-pausa-muehltroff.de/antraege-formulare/.
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