Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024

Bis zur Beschlussfassung der Haushaltssatzung der Stadt Pausa-Mühltroff für das Haushaltsjahr 2024 gelten die bisherigen Hebesätze weiter.

 

Diese sind :

Grundsteuer A - 295 v. H. (für land- und forstwirtschaftlichen Betriebe)

Grundsteuer B 460 v. H. (für die Grundstücke)

 

Ansprechpartner in der Stadtverwaltung ist Herr Weigelt, Telefonnummer: 037432/60320

 

 

Zahlungstermine: 

15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2024

 

Konto der Stadt Pausa-Mühltroff:

IBAN DE93870580003420000765, Sparkasse Vogtland 

überweisen oder einzuzahlen

 

Bei vorliegender Einzugsermächtigung werden die Beträge abgebucht.

 

Auf Antrag des Steuerschuldners kann die Grundsteuer als Jahresbetrag insgesamt am 01. Juli entrichtet werden.

 

Kleinbeträge können wie folgt fällig werden:

 

- am 15. August bei Beträgen bis 15,00 €

- am 15. Februar und 15. August je zur Hälfte, wenn der Jahresbetrag 30 € nicht übersteigt.