Offenlegung der Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters
nach § 14 Abs. 7 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatG)
Das Landratsamt Vogtlandkreis, Amt für Kataster und Geoinformation hat durch Abgleich von Luftbilderzeugnissen mit der amtlichen Liegenschaftskarte folgende Bestandsdaten geändert:
Betroffene Flurstücke in der
Gemarkung Ranspach (6977):
1/2, 1/4, 2/1, 3/5, 5/1, 7/1, 9/2, 10/1, 24/2, 25/1, 32/2, 43, 45, 46/14, 47/5, 55/2, 55/6, 55/7, 57/3, 66/4, 67/1, 68/10, 68/18, 68/30, 68/42, 68/6, 70/6, 80, 84/10, 84/13, 84/5, 86, 93/1, 98, 12/16, 112/23, 112/4, 131/11, 131/3, 131/4, 131/6, 131/8, 132/1, 132/3, 137/2, 189/3, 205/4, 234, 321, 421/2, 422, 426/1, 427/1, 475/1, 475/5, 500/4, 501/2, 701/2, 847, 848/3, 849/2, 854
Art der Änderung
Veränderung von Gebäudedaten
Betroffene Flurstücke in der
Gemarkung Langenbach (7027):
19/3, 30/1, 30/3, 38/2, 43/1, 45/8, 45/9, 54/1, 57/2, 61/2, 63/4, 69, 70, 70/b, 71, 75/2, 88/3, 89/b, 104/3, 108/4, 111/2, 121/3, 131/a, 135/3, 143/3, 175/5, 178/3, 197/2, 198/a, 615/16, 728, 747/7, 831/13, 831/19, 1009/2, 1421/3
Art der Änderung
Veränderung von Gebäudedaten
Das Landratsamt Vogtlandkreis, Amt für Kataster und Geoinformation ist nach § 2 Abs. 3 des SächsVermKatG1 für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG zugrunde. Allen Betroffenen wird die Änderung des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus
§ 14 Abs. 7 SächsVermKatG.
Nach § 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatG) aktualisieren die unteren Vermessungsbehörden regelmäßig die Bestandsdaten nach § 10 Abs. 2 Nummer 2.
Diese Änderungen haben keine rechtlichen Auswirkungen auf den örtlichen Grenzverlauf, den Bestand des Flurstückes im Liegenschaftskataster und den rechtlichen Zustand des Grundstückes im Grundbuch.
Alle Änderungen von Bestandsdaten, welche Auswirkungen auf das Grundbuch haben, werden automatisch dem zuständigen Grundbuchamt übergeben.
Die Fortführungsunterlagen über die Änderung der Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters liegen
ab dem 08.04.2024 bis zum 08.05.2024
im Landratsamt Vogtlandkreis
in der Geschäftsstelle des Amtes für Kataster und Geoinformation,
Postplatz 5, 08523 Plauen
Montag und Freitag 9:00 - 12:00 Uhr mit Terminvereinbarung
Dienstag 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
zur Einsichtnahme bereit. Nach § 14 Abs. 7 Satz 5 SächsVermKatG gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter unserer Geschäftsstelle während der Öffnungszeiten gerne zur Verfügung (Telefon: 03741 300-2460 oder Mail: gebietstopographie@vogtlandkreis.de). Sie haben dort auch die Möglichkeit, weitere Unterlagen einzusehen.
Plauen, den
Thomas Hennig
Landrat
1 Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatG) vom 29.Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 148), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 05.April 2019 (SächsGVBl. S.245)
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