Umtauschpflicht von Führerscheinen

Gestaffelte Umtauschfristen bis 2033

Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren in einen neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden. Die gesetzliche Grundlage dazu bildet die 13. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung, die die entsprechende EU-Richtlinien (EU) 2015/653 und 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates für Deutschland umsetzt.

Wer muss seinen Führerschein umtauschen?

Wenn Ihr Führerschein vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, muss der Führerschein umgetauscht werden. Das Ausstellungsdatum finden Sie auf Ihrem Führerschein. Entscheidend ist das Ausstellungsdatum des Führerscheins, nicht das Erteilungsdatum der Klassen einer Fahrerlaubnis.

 

Was kostet der Führerscheinumtausch?

Umtausch eines Kartenführerscheins: 26,71 EUR

Umtausch eines Papierführerscheins: 31,81 EUR

 

Bis wann müssen Sie den Führerschein umtauschen?

Wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen, ist abhängig von Ihrem Geburtsjahr und Ausstellungsjahr Ihres jetzigen Führerscheins. In den nachfolgenden Tabellen sehen Sie die für Ihren Führerschein vorgesehene Umtauschfrist.

1. Ihr Führerscheindokument wurde VOR 1999 ausgestellt

Für Fahrerlaubnisinhaber, die noch im Besitz eines Papierführerscheins sind, unabhängig ob eines DDR, BRD oder sonstigen EU-Papierführerscheins, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Geburtsdatum des Führerscheininhabers.

 

2. Ihr Führerscheindokument wurde AB 1999 ausgestellt

Für Fahrerlaubnisinhaber, die bereits im Besitz eines unbefristeten EU-Kartenführerschein sind, unabhängig vom EU-Ausstellerstaat, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr* des Führerscheins. Das Ausstellungsjahr finden Sie auf der Vorderseite der Karte im Feld 4a.

*Alle Personen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

 

 

Bitte vereinbaren Sie für persönliche Vorsprache in der Fahrerlaubnisbehörde einen Termin:

online:   Online-Termin

Telefon: 03741 300 2780

email:    fuehrerschein-umtausch@vogtlandkreis.de

Was sonst noch wichtig ist..

 

Gültigkeit: Ihr bisheriger Führerschein verliert mit Ablauf der Umtauschfrist seine Gültigkeit. Das Fahren ohne gültigen Führerschein ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld geahndet.

 

Frist: Die neuen EU-Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis.

 

Ärztliche Untersuchungen: Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Führerscheinumtausch nicht verbunden.

 

Quelle: Landratsamt Vogtlandkreis